Amtliche Meldung

VG Vordereifel/Region: 1. Aufruf zur Einreichung von Projekten in der LEADER-Förderperiode 2023-2027

Die LAG Osteifel-Ahr ist seit Ende des Jahres 2022 als LEADER-Region anerkannt. Gemeinsam mit den Menschen vor Ort wollen wir die Region auch in der neuen Förderperiode weiter nach vorne bringen. Dazu brauchen wir Ihre Ideen für neue und innovative Vorhaben! Projektträger können neben öffentlichen Institutionen auch Vereine und Verbände sowie Privatpersonen und Unternehmen sein.

Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee wird sein, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung der Handlungsfelder der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. Die Handlungsfelder sind:

  • Wohnen und Leben
  • Tourismus und Wirtschaft
  • Natur und Landschaft

Wichtige Eckdaten zum 1. Förderaufruf:

Fördermittelbudget:
310.000,00 € (EU-Mittel, davon bis zu 50.000 Euro Mittel des Landes Rheinland-Pfalz)*

*Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Bereitstellung im Landeshaushalt

Datum des Aufrufs:
28.09.2023

Stichtag für die Einreichung von Projektsteckbriefen:
30.11.2023 (Ausschlussfrist)

Datum der Projektauswahl durch das LAG-Entscheidungsgremium:
10.01.2024

Themenbereiche:
Vorhaben, die zur Umsetzung der LILE beitragen

Stelle für die Einreichung der Anträge:
Geschäftsstelle der LAG Osteifel-Ahr
c/o Verbandsgemeindeverwaltung Adenau
Kirchstr. 15-1953518 Adenau

Geltende Auswahlkriterien und Fördersätze
Die Projektauswahlkriterien und Fördersätze sowie die Antragsunterlagen sind unter www.leader-rhein-eifel.de im Bereich „Downloads“ veröffentlicht.

Weitere Informationen
Wenden Sie sich bei Fragen und für eine kostenfreie Beratungen gerne an das Regionalmanagement:

Petra Heinen-Manz
Regionalmanagement Rhein-Eifel
Telefon +49 261 30439-64
petra.heinen-manz@sweco-gmbh.de

 

Ablauf des Auswahlverfahrens

  1. Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Dann Einreichung des ausgefüllten Projektsteckbriefes und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den*die Projektträger*in bei der Geschäftsstelle (Verbandsgemeinde Adenau) (Eingang bis spätestens 30.11.2023).
  2. Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit (bspw. Vorlage aller behördlichen Genehmigungen) und grundsätzliche Förderfähigkeit durch das Regionalmanagement.
  3. Bewertung des Vorhabens anhand der Auswahlkriterien (veröffentlicht im Downloadbereich der Homepage) und Festlegung des Fördersatzes durch das LAG-Entscheidungsgremium bei der Auswahlsitzung.
  4. Formale Antragstellung über die LAG an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier durch den*die Projektträger*in zeitnah, bis spätestens sechs Monate nach erfolgter Projektauswahl. Eine nicht fristgerechte Beantragung führt grundsätzlich zur Aufhebung des vorhabenbezogenen positiven Auswahlbeschlusses und der Reservierung der Fördermittel. Erst mit Erhalt einer schriftlichen Bewilligung durch die ADD kann der Projektstart erfolgen.

 

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Projektsteckbriefe inklusive relevanter Genehmigungen (bspw. Baugenehmigung) in die Projektauswahl einbezogen werden können!

 

 

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